KOOPERATIONSVEREINBARUNG

zwischen

„Die Treuetester“

Therese Kersten

66 Avenue des Champs-Élysées

75008 Paris

Frankreich

– nachfolgend „Agentur“ genannt –

und 

dem jeweiligen im Rahmen der Registrierung angegebenen Kooperationspartner

– nachfolgend „Kooperationspartner“ genannt –

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Die Agentur vermittelt Aufträge zur Durchführung von Treuetests und vergleichbaren Kommunikations- und Verhaltensanalysen gegenüber dritten Personen.

2. Die Durchführung kann insbesondere über Messenger-Dienste, soziale Netzwerke, Telefonate, E-Mail-Kommunikation sowie persönliche Treffen erfolgen.

3. Diese Vereinbarung begründet weder ein Arbeitsverhältnis noch eine Gesellschaft oder sonstige gemeinschaftliche Unternehmung zwischen den Parteien.

4. Der Kooperationspartner ist selbstständig tätig und handelt auf eigene Verantwortung sowie in eigener Organisation.

§ 2 Selbstständigkeit des Kooperationspartners

1. Der Kooperationspartner ist in der Annahme, Ablehnung, zeitlichen Gestaltung und Durchführung einzelner Aufträge frei.

2. Es besteht kein Anspruch auf Vermittlung von Aufträgen.

3. Der Kooperationspartner unterliegt keinen arbeitsvertraglichen Weisungen hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort oder Art der Durchführung seiner Tätigkeit.

4. Der Kooperationspartner entscheidet eigenverantwortlich über Art, Umfang und Durchführung seiner Tätigkeit unter Berücksichtigung der Anforderungen des jeweiligen Auftrags.

5. Der Kooperationspartner versichert, seine Tätigkeit eigenverantwortlich und selbstständig auszuüben.

6. Der Kooperationspartner ist selbst für die ordnungsgemäße steuerliche und gegebenenfalls gewerberechtliche Behandlung seiner Einkünfte verantwortlich.

7. Der Kooperationspartner versichert, sämtliche für seine Tätigkeit erforderlichen steuerlichen, gewerberechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen eigenverantwortlich zu erfüllen.

8. Die Agentur ist berechtigt, bei längerfristiger Zusammenarbeit geeignete Nachweise über die selbstständige Tätigkeit des Kooperationspartners anzufordern.

§ 3 Annahme und Durchführung von Aufträgen

1. Vor Übernahme eines Auftrags erhält der Kooperationspartner Informationen über Art, Umfang und Vergütung des jeweiligen Einsatzes.

2. Erst durch ausdrückliche Annahme eines konkreten Auftrags kommt hinsichtlich dieses Einsatzes eine verbindliche Vereinbarung zustande.

3. Persönliche Treffen mit Zielpersonen dürfen ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und des jeweiligen Auftraggebers stattfinden.

4. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, Aufträge diskret, sachlich und professionell durchzuführen.

5. Der Kooperationspartner ist nicht berechtigt, gegenüber Zielpersonen offenzulegen, dass es sich um einen Treuetest oder eine vergleichbare Prüfung handelt.

§ 4 Pflichten des Kooperationspartners

1. Sämtliche Angaben des Kooperationspartners gegenüber der Agentur müssen wahrheitsgemäß erfolgen.

2. Änderungen persönlicher Daten oder Kontaktdaten sind der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

3. Der Kooperationspartner verpflichtet sich zu absoluter Vertraulichkeit gegenüber:

* Auftraggebern,

* Zielpersonen,

* Einsatzinhalten,

* Kommunikationsverläufen,

* Berichten,

* Bildern,

* personenbezogenen Daten sowie

* sämtlichen internen Informationen der Agentur.

4. Die Verschwiegenheitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus.

5. Der Kooperationspartner verpflichtet sich insbesondere, Zielpersonen weder während noch nach Durchführung eines Einsatzes über Hintergrund, Auftraggeber oder Zweck des Treuetests zu informieren.

6. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, keine öffentlichen Äußerungen, Social-Media-Beiträge oder sonstigen Veröffentlichungen über Einsätze, Auftraggeber oder Zielpersonen vorzunehmen.

7. Während laufender Aufträge sind private oder emotionale Beziehungen zu Zielpersonen zu unterlassen.

§ 5 Vertragsstrafe

1. Verstößt der Kooperationspartner schuldhaft gegen seine Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitspflichten, insbesondere durch:

* Aufklärung von Zielpersonen über den Zweck eines Einsatzes,

* Offenlegung von Auftraggeberdaten,

* Weitergabe interner Informationen,

* Veröffentlichung von Einsatzinhalten oder

* unbefugte Weitergabe personenbezogener Daten,

ist die Agentur berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 5.000,00 EUR je Einzelfall geltend zu machen.

2. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

3. Die Vertragsstrafe ist unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes, des Verschuldensgrades sowie der wirtschaftlichen Auswirkungen im Einzelfall durch die Agentur nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall gerichtlich überprüfbar.

§ 6 Gesetzeskonformes Verhalten

1. Der Kooperationspartner verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze und datenschutzrechtlicher Vorschriften.

2. Unzulässig sind insbesondere:

* heimliche Audioaufnahmen,

* heimliche Videoaufnahmen,

* rechtswidrige Beschaffung personenbezogener Daten,

* Nötigung,

* Bedrohung,

* Identitätsmissbrauch,

* Belästigung,

* Stalking,

* unzulässige Veröffentlichung personenbezogener Informationen.

3. Der Kooperationspartner handelt eigenverantwortlich. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für eigenmächtige oder rechtswidrige Handlungen des Kooperationspartners.

4. Bestehen Zweifel an der Zulässigkeit eines Verhaltens, ist vor Durchführung Rücksprache mit der Agentur zu halten.

§ 7 Nutzung von Profilen und Kommunikationsmitteln

1. Der Kooperationspartner entscheidet eigenverantwortlich über die Nutzung eigener Profile oder Kommunikationsmittel.

2. Die Verwendung bestimmter Profile oder Kommunikationswege kann vorab mit der Agentur abgestimmt werden.

3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Einschränkungen, Sperrungen oder Maßnahmen durch Plattformbetreiber oder Kommunikationsdienste.

§ 8 Dokumentation und Nutzungsrechte

1. Der Kooperationspartner verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen Dokumentation der Durchführung des jeweiligen Einsatzes.

2. Sämtliche im Rahmen der Tätigkeit erstellten Berichte, Dokumentationen, Chatverläufe, Screenshots und sonstigen Unterlagen dürfen ausschließlich zur Auftragserfüllung verwendet werden.

3. Mit Übermittlung an die Agentur räumt der Kooperationspartner der Agentur ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen ein.

4. Nach Abschluss eines Auftrags sind sämtliche personenbezogenen Daten und Unterlagen datenschutzkonform zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

§ 9 Vergütung

1. Die Vergütung für einen Einsatz wird dem Kooperationspartner vor Annahme des jeweiligen Auftrags mitgeteilt.

2. Vergütungen werden ausschließlich gegen ordnungsgemäße Rechnungsstellung ausgezahlt.

3. Die Auszahlung erfolgt nach vollständiger Durchführung des Auftrags und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung innerhalb von 14 Werktagen.

4. Ein Vergütungsanspruch besteht nur bei ordnungsgemäßer und vollständiger Leistungserbringung.

5. Eigene Aufwendungen des Kooperationspartners werden nur erstattet, wenn dies ausdrücklich vorab vereinbart wurde.

§ 10 Haftung

1. Der Kooperationspartner haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Vereinbarung entstehen.

2. Der Kooperationspartner stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigem Verhalten des Kooperationspartners beruhen.

3. Die Haftung der Agentur wird – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 11 Kundenschutz und Wettbewerbsregelung

1. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, Auftraggeber der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar außerhalb der Agentur geschäftlich zu kontaktieren oder eigene Leistungen anzubieten.

2. Eine Umgehung der Agentur durch direkte Vereinbarungen mit Auftraggebern ist untersagt.

3. Diese Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Vertragsbeendigung fort.

4. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Regelung behält sich die Agentur die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

1. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

2. Beide Parteien können die Vereinbarung mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich kündigen.

3. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

* Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten,

* rechtswidrigem Verhalten,

* falschen Angaben,

* Schädigung des Ansehens der Agentur,

* unerlaubter Kontaktaufnahme mit Auftraggebern,

* Veröffentlichung vertraulicher Informationen.

§ 13 Datenschutz

1. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

2. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Auftragserfüllung verarbeitet werden.

3. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an unbefugte Dritte ist untersagt.

4. Der Kooperationspartner verpflichtet sich zur sicheren Speicherung und datenschutzkonformen Löschung personenbezogener Daten nach Abschluss des jeweiligen Auftrags.

§ 14 Elektronischer Vertragsabschluss

1. Der Kooperationspartner erklärt sich mit der elektronischen Kommunikation sowie dem elektronischen Abschluss dieser Vereinbarung ausdrücklich einverstanden.

2. Die Zustimmung zu dieser Vereinbarung kann auch elektronisch erfolgen.

3. Hierfür genügt insbesondere die aktive Bestätigung der Erklärung:

„Ich habe die Kooperationsvereinbarung gelesen und akzeptiere diese verbindlich.“

mittels Checkbox oder vergleichbarer elektronischer Bestätigung im Rahmen der Registrierung oder Bewerbung.

§ 15 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz der Agentur vereinbart.

Version 1.0 – Stand Juni 2026

 

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